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Ihr Wegbegleiter für eine bessere Gesundheit und Lebensqualität

In der Schweiz steht VIFIT Group für die Überwindung von Unsicherheit in der Krankenkassenwahl durch umfassende Lösungen, die Sicherheit und Frieden in das Leben Ihrer Familie bringen. Mit unserer Expertise navigieren wir Sie durch die Vielfalt an Grund- und Zusatzversicherungen, um genau die Abdeckung zu finden, die Sie benötigen. Vertrauen Sie auf uns, um mit neutraler Beratung die beste Krankenkassenoption für Sie und Ihre Liebsten zu sichern

VIFIT Group in der Schweiz bietet umfassende Lösungen für eine sichere Krankenkassenwahl. Wir leiten Sie mit Expertise und neutraler Beratung durch Grund- und Zusatzversicherungen, um die optimale Abdeckung für Ihre Familie zu finden.

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Sie sind nur wenige Schritte von Ihrer

erstklassigen Krankenkassenlösung entfernt

In nur drei Schritten zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz: Entdecken Sie jetzt unser umfassendes Angebot, perfekt angepasst an Ihre persönlichen Bedürfnisse

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Warum VIFIT Group wählen?

Bei der VIFIT Group kombinieren wir erstklassigen Kundenservice mit einem tiefen Verständnis Ihrer Bedürfnisse.

Entdecken Sie bei uns eine Welt erstklassigen Kundenservices, gepaart mit einem tiefen Verständnis Ihrer persönlichen Bedürfnisse. Spezialisiert auf massgeschneiderte Krankenkassenlösungen für jeden Einwohner in der Schweiz, einschliesslich umfassender Zusatzversicherungen, steht unser erfahrenes Team bereit, Ihnen zur Seite zu stehen – egal, ob in Zürich oder irgendwo in der Schweiz. Bei VIFIT Group profitieren Sie nicht nur von unseren individuell angepassten Versicherungslösungen, sondern auch von unseren exklusiven Steueroptimierungsdiensten, die perfekt auf Ihre Lebenssituation abgestimmt sind. Wählen Sie VIFIT Group, um Sicherheit und Zuversicht in Ihre Versicherungsentscheidungen zu bringen

Vertrauen Sie auf unsere ausgewählten Partner im Bereich der Schweizer Krankenkassen

KUNDENMEINUNGEN

Kann man nur weiterempfehlen! Die Versicherungsmakler sind transparent und haben immer ein offenes Ohr, alles wird gut und eingehend erklärt, die Zusammenarbeit klappt hervorragend und ich bin sehr zufrieden gewesen.

Anna-Selina Weger

Highly recommended! VIFIT Group AG has become my trusted advisor as they provide knowledgable advice, prompt and responsive service with a smile, and ensure that the right package is crafted for you. Voice your need and they shall be met, even going beyond expectations. Thank you and here is to many more years together!

Ivonne Wieder

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Ivonne Wieder

Haben Sie Fragen?

Wir haben die Antworten. Von Anfragen zur Deckung Ihrer Police bis hin zu Fragen zum Wechseln von Plänen steht unser Team bereit, Ihnen in wichtigen Momenten zur Seite zu stehen.

FAQ

  • Wir vergleichen für Sie nicht nur Preise, sondern Sie erhalten eine detaillierte Übersicht der Leistungen und Service der einzelnen Krankenversicherungen. Unser Team von Fachspezialisten prüft jede Ihrer Anfragen und gibt Ihnen eine individuelle Beratung. Abschliessend wird jeder Antrag von uns auf Vollständigkeit kontrolliert, damit der Versicherungsabschluss einfach und unkompliziert erfolgt.

  • In der Grundversicherung ist eine Kündigung auf den 31. Dezember möglich. Die Kündigung muss bei Ihrem bisherigen Versicherer bis spätestens 30. November eintreffen (es gilt das Datum des Posteingangs bei dem Versicherer). Für die Zusatzversicherung gelten Kündigungsfristen von in der Regel 3 Monaten. Die Kündigung muss bis spätestens 30. September beim Vorversicherer eintreffen. Gewisse Krankenkassen wie Assura oder Groupe Mutuel haben jedoch Kündigungsfristen von 6 Monaten. Hier muss die Kündigung bis 30. Juni eingereicht sein.

  • Sofern die Beratung durch einen Fachspezialisten der Vita Finance durchgeführt wird, garantieren wir für einen reibungslosen Verlauf des Wechsels. Sie haben die Wahlmöglichkeit, ob die Kündigung durch uns gemacht wird oder ob Sie die Kündigung selber erledigen möchten.

  • Sehr gerne stehen wir Ihnen für Abklärungen eines Leistungsanspruchs zur Verfügung. Die Leistungsabrechnung erfolgt jedoch immer direkt mit der Krankenversicherung.

  • In der Grundversicherung stehen neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl alternative Versicherungsmodelle zur Auswahl, welche die Versicherungsprämie bis zu 20% reduzieren. Am weitesten verbreitet sind Telmed (Anruf bei der Krankenkasse vor Arztbesuch), Hausarzt (Erstbesuch bei einem im Voraus definierten Vertrauensarzt) sowie HMO (Erstbesuch bei einer im Voraus definierten Praxisgemeinschaft).

  • Die Franchise kann problemlos per Ende Jahr erhöht oder gesenkt werden. Falls die Franchise gesenkt werden soll, dann muss bis zum 30. November bzw. dem letzten Arbeitstag im November (Eintreffen des Briefes beim Versicherer) die gewünschte Senkung der Franchise der Krankenversicherung mitgeteilt werden. Falls die Franchise erhöht werden soll, dann muss dies ebenfalls schriftlich bis zum 31. Dezember der Krankenversicherung mitgeteilt werden.

  • Die Leistungen aus der obligatorischen Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und bei allen Krankenkassen gleich. Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse verschieden.

  • Bei der Grundversicherung tragen Sie gemäss Gesetz einen Teil der Kosten selber. Dieser besteht aus der Franchise und dem Selbstbehalt. Für die Berechnung, die pro Kalenderjahr gilt, ist das Behandlungsdatum massgebend. Sie zahlen so lange, bis Ihre Franchise (300, 500, 1000, 1500, 2000 oder 2500 Franken) aufgebraucht ist. Danach übernehmen Sie 10 Prozent Selbstbehalt, bis maximal 700 Franken. Ab diesem Betrag vergüten wir Ihnen die versicherten Leistungen aus der Grundversicherung vollständig.

     

    Wenn Sie ins Spital müssen, zahlen Sie zusätzlich noch 15 Franken pro Tag. Davon ausgenommen sind Erwachsene unter 25 Jahren und Frauen bei Mutterschaft.

  • Ja, bei Zusatzversicherungen sind Sie verpflichtet, die Gesundheitsfragen zu beantworten. Häufig müssen die Erkrankungen und ärztlichen Behandlungen der letzten fünf Jahre deklariert werden. Es empfiehlt sich, die Gesundheitsdeklaration wahrheitsgetreu auszufüllen, da die Krankenkasse berechtigt ist, auch im Nachhinein Sanktionen einzuleiten. Das Spektrum der Massnahmen reicht sich von einem Ausschluss der Versicherungsleistung für eine bestimmte Krankheit bis zu einer Kündigung.

  • Mit einer Zusatzversicherung können Sie Leistungen, welche die Grundversicherung nicht oder nur teilweise bezahlt, versichern lassen. Wir können Ihnen ein Versicherungspaket aus Zusatzversicherungen zusammenstellen, das auf Ihre persönlichen Bedürfnisse abgestimmt ist.

  • Der Sinn einer vorgeburtlichen Anmeldung liegt darin, dass man das Neugeborene von der ersten Stunde mit Zusatzversicherungen optimal versichern kann – unkompliziert und ohne Risikoprüfung. Durch eine vorgeburtliche Anmeldung haben auch Kinder, die mit einem Leiden zur Welt kommen, einen umfassenden Versicherungsschutz. Wenn hingegen die Anmeldung erst nach der Geburt erfolgt, muss für Zusatzversicherungen erst eine Risikoprüfung vorgenommen werden. Bei einem bestehenden Leiden riskieren Sie, dass Ihr Baby nicht mehr in die Zusatzversicherung aufgenommen werden kann. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die gewünschten Versicherungen für Ihr Baby deshalb unbedingt noch vor der Geburt abschliessen.

  • Ja, nach der Einreise in die Schweiz müssen Sie sich innerhalb von 3 Monaten bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl für die obligatorische Grundversicherung anmelden. Die Anmeldefrist beginnt am Tag Ihrer Anmeldung bei der Einwohnerkontrolle, das heisst, per Ausstelldatum Ihrer Wohnsitzbescheinigung oder Ihres Ausländerausweises, z.B. L, B oder C.

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